Ausbildung Staplerfahrer:innen und Schubmaststapler:innen

Sie suchen Staplerfahrer:innen für Ihren Betrieb, doch finden einfach keine passende Lösung? Gehen Sie mit uns neue Wege und bilden Sie Ihre eigenen Mitarbeiter:innen am Front- und Schubmaststapler aus – und zwar ganz nach Ihren Anforderungen.

Maßgeschneiderte Ausbildungsangebote für Ihren Betrieb

Grundausbildung Stapler

In unserer 2-tägigen Grundausbildung lernen die Teilnehmer:innen alles Grundlegende aus Theorie und Praxis, um einen Stapler sicher führen zu können und erhalten nach erfolgreicher Prüfung in beiden Bereichen den Staplerschein.

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Intensivtraining Front- & Schubmaststapler

Das Intensivtraining setzt sich zusammen aus der 2-tägigen Grundausbildung und wahlweise 3 oder 8 weiteren Tagen Praxistraining für Front- und Schubmaststapler, um eine gewisse Routine für alle betrieblichen Aufgaben zu entwickeln.

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Tagestraining

Für Fahrer:innen mit ersten Erfahrungen in der Praxis bieten wir in unserem Schulungszentrum Tagestrainings an. Ideal, um bereits Erlerntes zu vertiefen oder innerbetriebliche Herausforderungen gezielt zu schulen.

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Wir verstehen die Notwendigkeit, dass Fahrer:innen ihr Flurförderfahrzeug sicher und souverän im Betrieb steuern. Denn je versierter dies in der täglichen Praxis erfolgt, desto weniger Schäden entstehen an betrieblichen Anlagen und den Produkten. Und noch wichtiger: Es ist die beste Vorsorge, um zumeist schwere Arbeitsunfälle zu vermeiden. Deshalb gehen wir nach der Ausbildung weiter und bieten dieses individuelle Trainingskonzept an.

Manuel FinkGeschäftsführer

Sie möchten mehr wissen? Informieren Sie sich jetzt über unsere Schulungsangebote.

Begriffe aus der Staplerwelt einfach erklärt

Ausbildung Stapler

Für das Führen und Steuern eines Flurfördergeräts ist in jedem Fall ein sogenannter Staplerschein erforderlich. Dieser kann ähnlich zum normalen Führerschein in einer Prüfung erworben werden. Die Prüfung setzt sich aus einem theoretischen und praktischen Teil zusammen. In unserem Schulungszentrum können Teilnehmer und Teilnehmerinnen den Staplerschein in einer 2-tägigen Grundausbildung erwerben.

Gabelstapler

Ein Gabelstapler ist ein Flurförderzeug. Seinen Einsatz findet der Gabelstapler innerhalb der Logistik und wird zum Bewegen und Heben von Waren eingesetzt. Betrieben wird ein Gabelstapler durch einen Motor und er verfügt über einen hydraulischen Hubmast. Ein geläufiges Synonym für einen Gabelstapler ist der Begriff Gegengewichtstapler.

Frontstapler

Als Frontstapler werden Gabelstapler bezeichnet, deren Fahrersitz in Fahrtrichtung ausgerichtet ist. Dadurch hat der Fahrer jederzeit frontale Sicht auf die Ladung. Durch den Anbau der Gabel an die Fahrerkabine hat der Frontstapler jedoch meist einen großen Wendekreis und ist daher für den Einsatz in schmalen Gängen mit großen Lasten eher weniger geeignet.

Inhalte Ausbildung

Eine Ausbildung zum oder zur Staplerfahrer:in und Schubmaststaplerfahrer:in unterteilt sich in Theorie in Praxis. In unseren Schulungsangeboten werden beide Teile vermittelt und abschließend geprüft. Sind beide Prüfungen erfolgreich, erhält der Teilnehmer oder die Teilnehmerin einen Staplerschein, der ihn oder sie zum Führen eines Staplergeräts im Betrieb befugt.

Inhalte Theorie:

  • Antriebsarten
  • allgemeiner Betrieb
  • Umgang mit Lasten
  • Verkehrswege
  • rechtliche Grundlagen
  • Sicherheit und Unfallverhütung

Inhalte Praxis:

  • Einweisung am Fahrzeug
  • Einsatzprüfung
  • Lastenschwerpunkt, Lastenverteilung
  • Mögliche Gefahren
  • Fahr- und Stapelübungen
  • Korrektes Verlassen des Staplers

Staplerschein

Der Staplerschein ist Grundvoraussetzung, um einen Stapler bedienen zu dürfen. Ein Staplerschein ist in seiner Funktion mit der eines handelsüblichen Führerscheins für einen PKW zu vergleichen und befähigt zum Steuern eines Staplers. Der Staplerschein – und damit die Fahrerlaubnis für einen Stapler – kann in einer Prüfung, die sich aus Theorie und Praxis zusammensetzt, erworben werden. Um zur Prüfung zugelassen zu werden, muss ein Mindestalter von 18 Jahren erreicht sein. Ein PKW-Führerschein ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an einer Ausbildung zum Staplerfahrer.

Standsicherheit

Für jeden Stapler gelten spezifische Standsicherheitsbestimmungen. Dafür werden Gabelstapler mit einer Tragfähigkeit von bis zu 50 Tonnen einem Kipptest unterzogen. Bei Staplern mit einer höheren Tragfähigkeit wird die Tragfähigkeit rechnerisch ermittelt.

Voraussetzungen

Um einen Stapler führen zu dürfen, müssen mehrere Faktoren erfüllt sein: Die Personen müssen über einen Staplerschein verfügen und mindestens 18 Jahre alt sein. Zudem müssen sie jährlich an einer Unterweisung zum Führen von Flurförderzeugen nach den Grundsätzen der Berufsgenossenschaft zum Führen von Flurförderzeugen teilnehmen.

Gabel Stapler

Die Gabel ist das am häufigsten verwendete Lastaufnahmemittel der Flurförderzeuge. Sie besteht aus dem Gabelträger und den Gabelzinken. In der Regel werden zwei Gabelzinken verwendet, dem Einsatzzweck entsprechend können es aber auch drei, vier oder mehr sein.

Flurfördergeräte

Als Flurfördergeräte werden Transportmittel bezeichnet, die gleislos und frei lenkbar sind. In den meisten Fällen verfügen Flurfördergeräte über Einrichtungen, die zum Heben und Stapeln von Lasten befähigen. Bei Flurfördergeräten handelt es sich um gesteuerte oder fahrerlose Fahrzeuge. Das geläufigste davon ist der klassische Gabelstapler.

Schubmaststapler

Schubmaststapler zeichnen sich dadurch aus, dass sie ihr Hubgerüst auf einem verstellbaren Masthalter vertikal stehend innerhalb der Radarme führen. Dadurch kann die Fahrzeuglänge minimiert werden, was eine optimale Raumnutzung innerhalb von Lagerflächen gewährleistet.

Unterweisung

Die Richtlinien der Berufsgenossenschaft verpflichten Personen mit Staplerschein dazu, mindestens einmal im Jahr an einer Sicherheitsunterweisung teilzunehmen. Diese Regelung gilt sowohl für innerbetrieblich angestellte Arbeitnehmer als auch für temporär eingesetzte Leiharbeiter.

Prüfnachweis

Als Unternehmen haben Sie dafür zu sorgen, dass Ihre Flurförderzeuge wie Frontstapler und Schubmaststapler im Abstand von höchstens einem Jahr durch einen Sachkundigen geprüft werden. Gleichzeitig müssen Sie die wiederkehrende Prüfung protokollieren und auf Nachfrage jederzeit einen Nachweis erbringen können.