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Gabelstapler sind fester Bestandteil der Interlogistik. Doch nur autorisierte und dafür ausgebildete Personen dürfen ihn bedienen. Neben dem Staplerschein selbst sind zum Beispiel auch eine jährliche Unterweisung und ein betrieblicher Fahrauftrag dafür notwendig. Wir erklären Ihnen, welche Grundvoraussetzungen zum Fahren eines Staplers erfüllt sein müssen und was es dabei alles zu beachten gibt.

Gabelstapler fahren: Welche Grundvoraussetzungen sind notwendig?
Um einen Gabelstapler nutzen zu dürfen, müssen Mitarbeiter:innen folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestalter von 18 Jahren
  • generelle Eignung und erfolgreiche Ausbildung
  • Nachweismöglichkeit von Befähigung durch z. B. Staplerschein

Ablauf: Wie wird man zum Staplerfahrer?
Wer sich für eine Ausbildung zum Staplerfahrer oder zur Staplerfahrerin entscheidet, optimiert dadurch seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Denn Staplerfahrer:innen sind aktuell gefragter denn je und es herrscht ein extremer Mangel an Fachpersonal.

Grundsätzlich gilt es, vor dem Beginn einer Ausbildung zum Staplerfahrer oder zur Staplerfahrerin die körperliche Eignung festzustellen (G25 Untersuchung). Dies wird von der Berufsgenossenschaft so vorgeschrieben. Im Anschluss erfolgt eine Aus- oder Weiterbildung, die sich in Theorie und Praxis gliedert. Werden sowohl die theoretische als auch die praktische Prüfung bestanden, erhält der Teilnehmer oder die Teilnehmerin den Staplerschein. Sollten Sie nach konkreten Schulungen suchen, durchstöbern Sie gerne unsere Ausbildungsangebote.

Mit einem Staplerschein ist man grundsätzlich dazu fähig, einen Stapler zu steuern und ist mit dem Umgang in Gefahrensituationen vertraut. Doch ein Schritt fehlt noch, um ihn auch innerbetrieblich bedienen zu dürfen.

Unterweisung: Wie oft muss diese erfolgen und wer ist dazu fähig?
Neben der körperlichen Eignung und dem Staplerschein ist auch eine Unterweisung notwendig. Dabei muss über mögliche Gefahren und Gefährdungen am Arbeitsplatz aufgeklärt und die Mitarbeiter:innen geschult werden, wie sie sich zu verhalten haben, um Unfall- und Verletzungsrisiken zu minimieren. Generell sollte diese jährlich erfolgen und auch schriftlich dokumentiert werden (§DGUV Vorschrift 1). Generell gibt es folgende Kriterien.

Die Unterweisung muss:

  • mündlich erfolgen
  • arbeitsplatzspezifisch sein
  • in angemessenen Abständen wiederholt werden
  • der Sprache des Beschäftigten durchgeführt werden.

Grundsätzlich ist es Aufgabe des Unternehmers, die Unterweisung durchzuführen. Diese kann zwar schriftlich delegiert werden, die Gesamtverantwortung behält jedoch immer der Unternehmer. In der Praxis werden die Unterweisungen meist vom direkten Vorgesetzten übernommen, da dieser täglich vor Ort ist und so bei Fehlverhalten sofort eingreifen und belehren kann.

Bei Stammpersonal sollte eine Unterweisung jährlich erfolgen. Bei Neueinstellung oder Arbeitsplatzwechsel muss die Unterweisung unverzüglich erfolgen. Ebenso bei veränderter Gefährdung oder dem Vorliegen von neuen Gefährdungskenntnissen. Die Unterweisungspflicht gilt auch für externe Leiharbeiter.

Fahrauftrag: Muss dieser schriftlich erfolgen?
Flurförderzeuge dürfen nur gesteuert werden, wenn man explizit damit beauftragt wurde. Diese Beauftragung sollte unbedingt schriftlich erfolgen, um im Schadensfall rechtliche Ansprüche geltend machen zu können. Nach der Beauftragung ist der Mitarbeitende für die sichere Bedienung des Staplergeräts verantwortlich.

Gültigkeit von Staplerschein und Fahrauftrag: Verfallen diese?
Sowohl der Staplerschein als auch der Fahrauftrag verfallen grundsätzlich nicht.

Wer über einen Staplerschein verfügt, allerdings länger keine Fahrpraxis hat, muss noch mal speziell unterwiesen werden, auch mit Hinblick auf Theorie und Praxis.

Damit ein Fahrauftrag seine Gültigkeit verliert, muss diese ausdrücklich schriftlich widerrufen oder der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin gekündigt werden. Der Staplerfahrer oder die Staplerfahrerin sollten allerdings wissen, dass er oder sie grundsätzlich nicht mehr zum Fahren befugt ist, wenn er nach 12 Monaten keine neue Unterweisung erhält.

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